Der Unfall

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Es geschieht in der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2006.

Stefan besucht einen Irischen Pub in Schildgen, um einen Geburtstag zu feiern. Einige seiner Freunde und sein Bruder sind auch mit dabei. In der Nacht entscheidet er sich, alleine und zu Fuß den Heimweg anzutreten. Die anderen wollen später mit dem Taxi nach Hause fahren.
Es ist eine klare, trockene Nacht, die Temperatur liegt bei -2,5°C. Auf der Kempenerstr. in Katterbach will er die Fahrbahn überqueren. Es ist ca: 01:40 Uhr.

Als er schon zwei Drittel der Strasse überquert hat, wird er von einem ebenfalls aus Richtung Schildgen kommenden Fahrzeug erfasst und wird 27m durch die Luft geschleudert. Neben diversen Knochenbrüchen (Becken, Beine, Arm, Schlüsselbein) erleidet er durch den Aufprall des Kopfes auf die "A-Säule" des Fahrzeugs schwerste Kopfverletzungen.

Die Polizei informiert uns (seine Eltern) gegen 04:40 Uhr über den Unfall und daß Stefan ins Krankenhaus nach Köln-Merheim gebracht wurde. Wir fahren sofort dorthin. Die Ärzte lassen schon im ersten Gespräch keine Zweifel aufkommen, dass Stefan die Verletzungen nicht überleben wird. Maßnahmen zur Entlastung des Gehirns, die noch in der Nacht ergriffen worden waren, erwiesen sich als erfolglos. Die Gesetzeslage sieht vor, dass der Hirntod festgestellt werden muss bevor die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet werden dürfen. Dafür dürfen keinerlei Körperreflexe mehr vorhanden sein. Dieser Zustand ist bei Stefan am 28. Dezember gegen Mittag erreicht, sodass gegen 13:00 Uhr erstmalig der Hirntod festgestellt wird. Nun muss dies 24 Studen später durch einen zweiten Arzt bestätigt werden. Am 29. Dezember 2006, um 13:00 Uhr wird also zum zweiten Mal der Hirntod festgestellt und daraufhin die Maschinen abgeschaltet.

In den nächsten Stunden, Tagen und Wochen wird sich herausstellen:

  • dass seine Freunde und sein Bruder das Taxi verlassen und zu Fuß an der Unfallstelle vorbeigehen müssen. (ohne zu wissen wer hier verunglückt ist) weil die Strasse wegen der Unfallaufnahme gesperrt ist.
  • dass Stefan zu dunkel gekleidet war, dass er über Walkman laut Musik hörte und dass er alkoholisiert war.
  • dass der Fahrer des Fahrzeugs nur "etwas zu schnell war, aber das machen wir ja ständig alle" (O-Ton Polizei, wobei die Polizei lt. Aktenvermerk von 82 km/h ausgeht).

In diesem Fall ist lt. Gutachten "etwas zu schnell" 75km/h statt zulässiger 50km/h, wobei im Gutachten alle Punkte zu Gunsten des Fahrers ausgelegt werden (müssen).

Im Gutachten steht dann, dass Stefan schnellen Schrittes unterwegs gewesen sein muss, woraus wir schließen, dass ihn die "Alkoholisierung" nicht in der Bewegung beeinträchtigt hat. Dies deckt sich auch mit den Angaben seiner Freunde und seines Bruders.

Das Ergebnis des Gutachtens lautet, dass der Unfall vermieden worden wäre, wenn die an dieser Stelle geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten worden wären.

Dies alles veranlasst das Amtsgericht Bergisch Gladbach auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung mit einem Strafbefehlsverfahren zu beenden. Es ergeht ein Strafbefehl (in diesem Falle eine Verwarnung) gegen den Fahrer in Höhe von insgesamt 4000 Euro, der dann zur Bewährung ausgesetzt wird. D.h. zwei Jahre keine weitere Straftat begehen und die Sache ist erledigt.

Ach nein, die Kosten des Strafbefehlsverfahrens muss der Fahrer tragen: 60 Euro.

Übrigens: Strafbefehlsverfahren dürfen nur in "weniger bedeutsamen" Fällen angewandt werden!